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OLG Koblenz, 28.07.1982 - 2 Ws 307/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 119 Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 331
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89
Vollzug der Untersuchungshaft; Haftraum; Untersuchungshäftling; Fernsehgerät; …
... Der Senat gibt seine früher geäußerten Sicherheitsbedenken [jedoch nunmehr] auf und schließt sich der Rechtspr. des 2. Strafsenats des OLG Koblenz an (NStZ 1983, 331 ; StV 1989, 210 ; Beschl. v. 18.7.1988 Ä 2 Ws 358/88; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1985, 22). - OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93 Ansonsten kehrt sich jedoch das Regel-Ausnahme-Verhältnis um: Handelt es sich um Gegenstände, bei denen ein derartiges Risiko nicht auf der Hand liegt, so ist der Besitz grundsätzlich zu gestatten und nur bei konkreten gefährdungserhöhenden Umständen, die wiederum in der Person des Gefangenen oder der Haftsituation begründet sein können, ausnahmsweise zu versagen (vgl. z. B. OLG Koblenz NStZ 1985, 528: Walkman; OLG Koblenz NStZ 1983, 331 , OLG Düsseldorf StV 1985, 22; OLG Zweibrücken StV 1989, 537, 538: batteriebetriebenes Fernsehgerät; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 421 f.: elektronische Schreibmaschine).